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   BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17   

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BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17 (https://dejure.org/2017,58099)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - 3 StR 78/17 (https://dejure.org/2017,58099)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17 (https://dejure.org/2017,58099)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen; Verfügungsbereithalten; Möglichkeit des Zugriffs ohne nennenswerten Zeitaufwand; Aufbewahrung in Behältnis oder anderem Raum; Waffe im technischen Sinne; Zweckbestimmung; Feststellungen zur subjektiven ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) WaffG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) WaffG

  • Wolters Kluwer

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder sonstiger Gegenstände beim Handeltreiben von Betäubungsmitteln (hier: Liegen eines "Tarnmessers" zugriffsbereit in der Wohnung)

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Urteilsfeststellungen zum Mitsichführen einer Waffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder sonstiger Gegenstände beim Handeltreiben von Betäubungsmitteln (hier: Liegen eines "Tarnmessers" zugriffsbereit in der Wohnung)

  • rechtsportal.de

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder sonstiger Gegenstände beim Handeltreiben von Betäubungsmitteln (hier: Liegen eines "Tarnmessers" zugriffsbereit in der Wohnung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 251
  • StV 2018, 516
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    Befindet sich die Waffe in einem Behältnis und/oder in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalles - ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 81).

    Auch die bloße allgemein gehaltene Wendung, das Messer habe sich "zugriffsbereit' in der Wohnung befunden, belegt für sich genommen dieses Tatbestandsmerkmal nicht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433), da das angefochtene Urteil die räumlichen Verhältnisse nicht beschreibt, insbesondere weder die Größe der Wohnung und die Anzahl und Aufteilung ihrer Räume noch die genaue Lage des Messers und die der Drogen mitteilt.

  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    Am eigenen Körper muss die Waffe oder der Gegenstand dabei nicht getragen werden; es genügt, dass sie der Täter zugleich mit den Betäubungsmitteln in einer Weise verfügungsbereit hält, dass er beim Umgang mit den Betäubungsmitteln ohne nennenswerten Zeitaufwand auf sie zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).

    Befindet sich die Waffe in einem Behältnis und/oder in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalles - ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 81).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    (1) Ausführungen dazu können zwar dann im Einzelfall entbehrlich sein, wenn es sich bei dem Gegenstand um eine Waffe im technischen Sinne handelte, da bei einer solchen die Feststellung regelmäßig naheliegt, diese sei zur Verletzung von Personen bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, NStZ 2015, 226, 227; vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, juris Rn. 17; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    (2) Ist der fragliche Gegenstand keine Waffe im technischen Sinn, so sind an die Prüfung und Darlegung der subjektiven Merkmale umso höhere Anforderungen zu stellen, je ferner die Gefahr des Einsatzes ist und je weniger geeignet und bestimmt zur Verletzung von Personen der Gegenstand in objektiver Hinsicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50, 51).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    (1) Ausführungen dazu können zwar dann im Einzelfall entbehrlich sein, wenn es sich bei dem Gegenstand um eine Waffe im technischen Sinne handelte, da bei einer solchen die Feststellung regelmäßig naheliegt, diese sei zur Verletzung von Personen bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, NStZ 2015, 226, 227; vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, juris Rn. 17; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    Befindet sich die Waffe in einem Behältnis und/oder in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalles - ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 81).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    (1) Ausführungen dazu können zwar dann im Einzelfall entbehrlich sein, wenn es sich bei dem Gegenstand um eine Waffe im technischen Sinne handelte, da bei einer solchen die Feststellung regelmäßig naheliegt, diese sei zur Verletzung von Personen bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, NStZ 2015, 226, 227; vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, juris Rn. 17; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13).
  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    Befindet sich die Waffe in einem Behältnis und/oder in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalles - ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 81).
  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    (2) Ist der fragliche Gegenstand keine Waffe im technischen Sinn, so sind an die Prüfung und Darlegung der subjektiven Merkmale umso höhere Anforderungen zu stellen, je ferner die Gefahr des Einsatzes ist und je weniger geeignet und bestimmt zur Verletzung von Personen der Gegenstand in objektiver Hinsicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50, 51).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17
    Am eigenen Körper muss die Waffe oder der Gegenstand dabei nicht getragen werden; es genügt, dass sie der Täter zugleich mit den Betäubungsmitteln in einer Weise verfügungsbereit hält, dass er beim Umgang mit den Betäubungsmitteln ohne nennenswerten Zeitaufwand auf sie zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Denn bei diesen Waffen liegt eine subjektive Bestimmung zur Verletzung von Personen so nahe, dass keine weiteren Darlegungen hierzu im tatrichterlichen Urteil erforderlich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. März 2019 - 4 StR 463/18, NStZ 2019, 419 Rn. 6; Beschlüsse vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18, juris Rn. 5; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251, 252; Urteil vom 6. September 2017 - 2 StR 280/17, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13 Rn. 7; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, 26 27 NStZ 2014, 466; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 91; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 122).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Bewaffnetes Handeltreiben im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Waffe bewusst verfügungsbereit hält in einer Weise, die ihm beim Umgang mit den Betäubungsmitteln einen Einsatz ohne nennenswerten Zeitaufwand erlaubt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251, 252; jeweils mwN).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 463/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn bei diesen Waffen liegt eine subjektive Bestimmung zur Verletzung von Personen so nahe, dass keine weiteren Darlegungen hierzu im tatrichterlichen Urteil erforderlich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18 Rn. 5; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, StV 2018, 516, 517; Urteil vom 6. September 2017 - 2 StR 280/17 aaO; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22

    Notwendigkeit konkreter Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des

    Allerdings ist der Tatrichter dann gehalten, die räumlichen Verhältnisse und die Orte, an denen die Betäubungsmittel sowie die Waffen oder gefährlichen Gegenstände aufbewahrt wurden, näher darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251, 252).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 60/20

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darlegung der Schätzungsgrundlagen);

    als (sonstige) Waffen im technischen Sinne zu qualifizieren sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 571/16) und ihre subjektive Bestimmung zur Verletzung von Personen besonders nahe liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251, 252 mwN).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

    Denn es reicht aus, wenn der Täter die Waffe bei einem Einzelakt des Handeltreibens - hier dem Vorrätighalten von 49, 07 g Marihuanablüten als Teil einer größeren zum Verkauf bestimmten einheitlichen Menge - führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251 f.; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Auf die Frage, inwieweit es sich bei den vom Angeklagten in Griffnähe mitgeführten Gegenständen um Waffen im Sinne des Waffengesetzes handelt, kommt es daher nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 6. September 2017 - 2 StR 280/17; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16; vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16; vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14; Beschlüsse vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 466/18

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung eines

    Bei dem Einhandklappmesser handelt es sich auch nicht um eine Hieb- oder Stoßwaffe im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG oder um eine gekorene Waffe nach § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG i.V.m. Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, bei der eine Zweckbestimmung zur Verletzung von Personen so naheliegt, dass es näherer Darlegungen hierzu im tatrichterlichen Urteil nicht bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, StV 2018, 516, 517; Urteil vom 6. September 2017 - 2 StR 280/17 aaO; Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13; vom 8. Januar 2014 - 5 StR 542/13, NStZ 2014, 466).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17   

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https://dejure.org/2017,53143
BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17 (https://dejure.org/2017,53143)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2017 - 4 StR 562/17 (https://dejure.org/2017,53143)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 (https://dejure.org/2017,53143)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 52 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bereitliegen eines Butterflymessers in einem Stadium der Tatausführungshandlung; Tateinheit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen "bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge"

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bereitliegen eines Butterflymessers in einem Stadium der Tatausführungshandlung; Tateinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen "bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge"

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen "bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 81
  • StV 2018, 516
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    b) Da der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon dann verwirklicht ist, wenn der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte gefährliche Gegenstand in einem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13; st. Rspr.), lagen dessen Voraussetzungen hinsichtlich des noch nicht vollständig abverkauften Heroins aus dem Ankauf vom November 2016 (Fall II. 2 der Urteilsgründe) und des Heroins aus dem Erwerb vom Dezember 2016 (Fall II. 3 der Urteilsgründe) während deren gemeinsamer Lagerung in der Wohnung nicht nur gleichzeitig vor, sondern wurden - soweit es um das Bereithalten des Butterflymessers geht -auch durch ein und dieselbe Tathandlung erfüllt.
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlung führt zur Annahme von Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219 mwN).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Da die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/16, NStZ-RR 2017, 306, 307; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des 5 Konkurrenzverhältnisses aus den verbleibenden Einzelstrafen eine geringere als die verhängte Gesamtstrafe gebildet hätte.
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Die insoweit erforderlich gewordene Berichtigung des Schuldspruchs (zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144 (Leitsatz 2)) führt zum Wegfall der im Fall II. 2 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    b) Da der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schon dann verwirklicht ist, wenn der zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte gefährliche Gegenstand in einem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13; st. Rspr.), lagen dessen Voraussetzungen hinsichtlich des noch nicht vollständig abverkauften Heroins aus dem Ankauf vom November 2016 (Fall II. 2 der Urteilsgründe) und des Heroins aus dem Erwerb vom Dezember 2016 (Fall II. 3 der Urteilsgründe) während deren gemeinsamer Lagerung in der Wohnung nicht nur gleichzeitig vor, sondern wurden - soweit es um das Bereithalten des Butterflymessers geht -auch durch ein und dieselbe Tathandlung erfüllt.
  • BGH, 04.07.2017 - 4 StR 566/16

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17
    Da die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/16, NStZ-RR 2017, 306, 307; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des 5 Konkurrenzverhältnisses aus den verbleibenden Einzelstrafen eine geringere als die verhängte Gesamtstrafe gebildet hätte.
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Dies hat zur Folge, dass beide Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 ? 4 StR 562/17, Rn. 4; vom 21. August 2018 ? 3 StR 615/17, Rn. 12; vom 27. Juni 2018 ? 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 ? 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Allerdings können diese an sich selbständigen Taten konkurrenzrechtlich zur Tateinheit im Sinne des § 52 Absatz 1 Alternative 2 StGB verknüpft werden, wenn beide Taten sich in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13.2.2020, Az. 1 StR 9/20, BGH, Beschluss vom 05.12.2017 - 4 StR 562/17, BGH, Beschluss vom 21.08.2018 - 3 StR 615/17, BGH, Beschluss vom 27.06.2018, Az. 4 StR 116/18, BGH, Beschluss vom 08.05.2019 - 4 StR 203/19).
  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Es hat dementsprechend jedenfalls für die drei Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, aus denen bei der Durchsuchung am 17. Mai 2018 noch Restmengen der Betäubungsmittel vorhanden waren, die für sich betrachtet die Grenze zur nicht geringen Menge überstiegen, eine Strafbarkeit wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bejaht und ist insoweit - wegen der in dem Bereithalten der Schreckschusspistole und des Elektroschockers liegenden Teilidentität der Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17, juris Rn. 4) - zutreffend von einer tateinheitlichen Begehung ausgegangen.
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Messers in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind die Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 116/18

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlung führte zur Annahme von Tateinheit (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Die hier vorliegende Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der besonders schweren räuberischen Erpressung führt zur Annahme von Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 4 StR 298/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113 mwN).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 9/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    c) Allerdings werden diese an sich selbständigen Taten des Handeltreibens konkurrenzrechtlich zur Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB verknüpft, weil der Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu beiden Verkaufsmengen dieselbe funktionsfähige Pistole jederzeit zugriffsbereit aufbewahrte, wodurch sich beide Taten durch das Bereithalten der Schusswaffe in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18 juris Rn. 2 mwN und vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19 Rn. 5).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 239/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Springmessers und der weiteren Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenstände in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind jedenfalls diese beiden Taten konkurrenzrechtlich zur Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4).
  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 110/20

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (zur

    Die Teilidentität von tatbestandlichen Ausführungshandlungen führt zur Annahme von Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 303/19).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 298/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zahlung und Beitreibung des Kaufpreises als

    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen beider Delikte führt zur Annahme von Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17, Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113 mwN).
  • LG München II, 28.09.2021 - 2 KLs 48 Js 34780/21

    Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln können zueinander in

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